Häufige Fragen
Was bietet DomiMed Spitex an?
DomiMed verbindet klassische Spitex-Leistungen wie Grund- und Behandlungspflege, Medikamentenmanagement, Wundpflege und Betreuung mit der fachlichen Begleitung pflegender Angehöriger. Der tatsächliche Bedarf wird individuell abgeklärt.
Was ist Angehörigenpflege?
Pflegende Angehörige übernehmen regelmässig Pflege für eine nahestehende Person. Welche Tätigkeiten fachlich und rechtlich berücksichtigt werden können, wird anhand einer professionellen Bedarfsabklärung geprüft.
Wer kann Spitex-Leistungen erhalten?
Menschen mit Unterstützungsbedarf zu Hause können sich an uns wenden. Der konkrete Pflegebedarf wird individuell abgeklärt.
Wie funktioniert eine Anmeldung?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihre Situation. Anschliessend besprechen wir Bedarf und nächste Schritte.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
Wann die Pflege oder Begleitung starten kann, hängt von der Bedarfsabklärung, den erforderlichen Unterlagen und den verfügbaren Kapazitäten ab. Im Erstgespräch klären wir die nächsten Schritte.
Kann ich DomiMed direkt kontaktieren?
Ja. Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie an info@domimed.ch. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenübernahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, einer allfälligen ärztlichen Verordnung und Ihren Versicherungsbedingungen ab. Wir empfehlen eine individuelle Abklärung.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für bestimmte pflegerische Leistungen und deren Vergütung kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen in Ihrer Situation nötig sind.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Wir hören zu, besprechen Ihre Situation und erläutern mögliche Formen der Unterstützung sowie die nächsten Schritte.
In welchen Regionen ist DomiMed tätig?
Das konkrete Einsatzgebiet bestätigen wir Ihnen auf Anfrage. Bitte nennen Sie uns Ihren Wohnort.
Fragen zur Angehörigenpflege
Kann ich für die Pflege meiner Mutter oder meines Vaters angestellt werden?
Das kann unter bestimmten gesetzlichen und pflegerischen Voraussetzungen möglich sein. Massgeblich sind die individuell abgeklärten Pflegeleistungen; eine Anstellung kann nicht pauschal zugesagt werden.
Wer gilt als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger?
Das können Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner sowie andere nahestehende Personen sein, die regelmässig Pflege übernehmen. Die konkrete Situation und der Pflegebedarf werden individuell beurteilt.
Welche Pflegeleistungen können vergütet werden?
Insbesondere bestimmte Leistungen der Grundpflege können unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein. Art und Umfang werden durch die professionelle Bedarfsabklärung und die geltenden Vorgaben bestimmt.
Bezahlt die Krankenkasse jede Art von Betreuung?
Nein. Nicht jede alltägliche Betreuung ist eine vergütungsfähige Pflegeleistung. Eine mögliche Kostenübernahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, der Verordnung und den Versicherungsbedingungen ab.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Ob eine Anstellung und die Übernahme bestimmter Pflegeleistungen möglich sind, hängt von der individuellen Situation und den geltenden Anforderungen ab. Fachliche Anleitung und Begleitung sind Teil der Abklärung.
Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?
Eine qualifizierte Pflegefachperson beurteilt die Situation gemeinsam mit Ihnen. Auf dieser Grundlage werden erforderliche Leistungen dokumentiert und ein individueller Pflegeplan erstellt.
Bekomme ich einen Arbeitsvertrag?
Wenn eine Anstellung nach individueller Prüfung zustande kommt, werden die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses einschliesslich Vertrag und weiterer Rechte und Pflichten transparent besprochen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Welche Leistungen wie abgerechnet werden können, hängt von der Bedarfsabklärung, den gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen ab. Wir erklären Ihnen die für Ihren Fall relevanten Schritte.
Werde ich von einer Pflegefachperson begleitet?
Die Pflegeplanung und fachliche Begleitung erfolgen durch qualifizierte Pflegefachpersonen. Wie die Zusammenarbeit im Alltag aussieht, wird anhand des individuellen Pflegebedarfs vereinbart.
Kann ich gleichzeitig berufstätig sein?
Ob und in welchem Umfang sich die Pflege mit einer anderen Berufstätigkeit vereinbaren lässt, hängt vom Pflegebedarf, dem zeitlichen Einsatz und den Bedingungen einer möglichen Anstellung ab.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Veränderungen werden gemeinsam mit einer Pflegefachperson beurteilt. Der Pflegeplan kann entsprechend angepasst werden; ob sich dadurch vergütungsfähige Leistungen ändern, wird separat geprüft.
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Das hängt von der Bedarfsabklärung, erforderlichen Unterlagen und verfügbaren Kapazitäten ab. Nach Ihrer Anfrage erläutern wir die nächsten Schritte für Ihre Situation.